Altlasten
Als Kaufinteressent eines Grundstücks sollten Sie auch an eine mögliche Kontamination (Verunreinigung) des Bodens mit sog. Altlasten denken. Als Eigentümer eines derart belasteten Grundstücks sind Sie – unabhängig davon, wer die Belastung verursacht hat – nach dem Bundesbodenschutzgesetz neben dem Verursacher zur Sanierung verpflichtet.
Sie sollten sich daher erkundigen, wie das Grundstück in der Vergangenheit genutzt wurde. Bei industrieller oder gewerblicher Nutzung (z.B. Tankstellen, Autowerkstätten, Gärtnereien) ist Vorsicht geboten. Bei den Umweltämtern werden sog. Altlastenkataster geführt. Beim Bauaufsichtsamt geben die Bauakten oftmals Hinweise auf frühere Nutzungsarten. Im Zweifelsfall sollte zur Sicherheit ein Bodengutachten in Auftrag gegeben werden. Dabei muß vorab geklärt werden, wer die Kosten der Begutachtung tragen soll.