Das Baulastenverzeichnis
Sie sollten vorab das beim zuständigen Bauamt geführte Baulastenverzeichnis einsehen um herauszufinden, ob zugunsten von Nachbargrundstücken Baulasten auf Ihrem Grundstück eingetragen sind (lediglich die Länder Brandenburg und Bayern führen keine Baulastenverzeichnisse). Baulasten können den Wert eines Grundstücks deutlich mindern.
Falls zu Lasten Ihres Grundstückes Baulasten verzeichnet sein sollten, sind Sie verpflichtet, bestimmte Dinge zu Gunsten eines Nachbargrundstücks zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Beispiel: Ein Nachbargrundstück liegt nicht an einer öffentlich-rechtlichen Straße. Der Voreigentümer Ihres Grundstückes hatte seinerzeit der Eintragung einer entsprechenden Baulast auf Ihrem Grundstück zugunsten des Nachbargrundstücks zugestimmt. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, die Zufahrt zum Nachbargrundstück über Ihr Grundstück zu dulden.
Beispiel: Die Abstandflächen für ein Bauvorhaben können auf dem Nachbargrundstück nicht untergebracht werden. Der Voreigentümer Ihres Grundstückes hat die Eintragung einer Baulast gestattet, wonach die Abstandsfläche in Ihr Grundstück hineinreichen kann.