Die Finanzierung
Meist wird der Käufer zumindest einen Teil des Kaufpreises über ein Bankdarlehen finanzieren. Vor Unterzeichnung des Kaufvertrages sollte dann zumindest eine feste Zusage der finanzierenden Bank vorliegen. Denn wenn Sie den Kaufvertrag abschließen und es mit der Finanzierung dann doch nicht klappt, machen Sie sich dem Verkäufer gegenüber schadensersatzpflichtig. Eine Lösung vom Vertrag ist in diesem Fall nur dann möglich, wenn im Kaufvertrag ein entsprechendes Rücktrittsrecht vereinbart wurde.
Auf der anderen Seite kann es passieren, dass Sie den Darlehensvertrag bereits unterschrieben haben und der Verkäufer sich plötzlich anders entscheidet und doch nicht an Sie verkauft. Dann haben Sie das Problem, dass Sie das Darlehen abnehmen müssen, es sei denn, die vierzehntägige Widerrufsfrist bezüglich des Darlehensvertrages (§§ 495, 355 BGB) ist noch nicht abgelaufen. Nur dann können Sie sich ohne finanzielle Nachteile vom Darlehensvertrag lösen.
Ein Bankdarlehen erhalten Sie im Regelfall nur dann, wenn dieses durch eine Grundschuld (auf der betreffenden Immobilie) abgesichert ist.
Von Ihrer finanzierenden Bank erhalten Sie deshalb Unterlagen zur Grundschuldbestellung. Diese sollten Sie unverzüglich dem Notariatsbüro aushändigen. Wenn diese Unterlagen frühzeitig vorliegen, kann die Beurkundung der Grundschuld unmittelbar im Anschluß an die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen, Sie sparen also Zeit.