Gemeinschaftseigentum ist das Grundstück sowie alle Teile und Anlagen des Gebäudes, welche den Eigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gemeinschaftlich zustehen (Außenwände, Dach, Hausflur etc.).
Kellerräume und Garagen können, je nach Regelung in der Teilungserklärung, Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sein.