Instandhaltungsrücklage
Achten Sie besonders auf die Höhe der sog. Instandhaltungsrücklage. Dies ist eine Rücklage, welche die Eigentümergemeinschaft für Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum (z.B. notwendige Fassadenerneuerung) gebildet hat . Ist die Rücklage nicht ausreichend, werden notwendige Arbeiten entweder gar nicht durchgeführt, oder sie werden über Sonderumlagen (Einmalzahlungen, welche durch Beschluß der Gemeinschaft auf die einzelnen Eigentümer umgelegt werden) finanziert. Falls es sich um größere Sanierungsmaßnahmen handelt, können für den einzelnen Eigentümer erhebliche Summen anfallen.
Falls die Instandhaltungsrücklage niedrig ist, sollten Sie sich nach den Gründen erkundigen. Vielleicht ist gerade erst eine größere Instandsetzungsmaßnahme bezahlt worden und in nächster Zeit steht nichts weiter an. Oder aber die Eigentümergemeinschaft ist chronisch knapp bei Kasse.