NotarterminDer Notartermin

Wer in Deutschland eine Immobilie erwerben will, benötigt dafür zwingend einen Notar. Das Gesetz verlangt die notarielle Beurkundung. Ein Kaufvertrag, der ohne Beachtung dieser Formvorschrift geschlossen wird, ist nichtig.

Ein deutscher Notar ist ein Volljurist, entweder ein sog. Nur- Notar oder gleichzeitig Rechtsanwalt und Notar, dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Sämtliche Vereinbarungen, die Sie mit dem Verkäufer getroffen haben, müssen notariell beurkundet werden. Dies gilt auch für Vorverträge, wenn sie bindend sein sollen.

Ein Kaufvertrag über Immobilien kann aber auch trotz Einhaltung der notariellen Beurkundungsform nichtig sein.

Beispiel: Verkäufer und Käufer haben sich auf einen Kaufpreis in Höhe von € 200.000,00 mündlich geeinigt. Sie teilen beide dem Notar mit, der Kaufpreis betrage nur € 100.000,00, um Kosten zu sparen (Notarkosten, Kosten des Grundbuchamtes sowie die Grunderwerbssteuer richten sich nach der Höhe des Kaufpreises). Beurkundet wird jetzt ein Kaufvertrag, in welchem ein Kaufpreis in Höhe von € 100.000,00 ausgewiesen ist. Der Käufer zahlt dem Verkäufer die Differenz „unter der Hand“. Dieser Kaufvertrag ist nichtig, weil die vom Gesetz vorgeschriebene Form (notarielle Beurkundung) nicht eingehalten wurde: Das was von beiden Parteien gewollt war, nämlich die Veräußerung zum Preis von € 200.000,00, ist nicht notariell beurkundet worden.

Es ist in Deutschland üblich, dass der Käufer den Notar aussucht, weil normalerweise der Käufer die Kosten der Beurkundung trägt und daher auch den Notar bezahlt. Sie können die Wahl des Notars jedoch auch dem Verkäufer überlassen.

Gerne bin ich bereit, für Sie den Kontakt mit einem Notar aufzunehmen.

Der Notar sieht zunächst das Grundbuch ein und fertigt dann einen Kaufvertragsentwurf, welchen er an Verkäufer und Käufer übersendet. Dies gibt beiden Parteien die Möglichkeit, den Vertrag vor dem Notartermin zu prüfen und eventuelle Änderungswünsche anzubringen. Wenn der Kaufvertrag geprüft ist, keine Einwände bestehen und alle Fragen geklärt sind, treffen sich beide Parteien beim Notar, um den Vertrag beurkunden zu lassen.