Der umgangssprachliche Begriff „Schrottimmobilien“ hat sich auch in der Rechtsprechung eingebürgert und bezeichnet Immobilien, deren Kaufpreis wesentlich höher als ihr Verkehrswert ist.
Die Käufer werden oft erstmals per Telefon von einem Vermittler kontaktiert. Steuervorteile beim Erwerb der Immobilie werden in den Vordergrund gestellt. Es wird Druck gemacht und sehr auf den Kaufvertragsabschluß gedrängt, es wird sehr kurzfristig ein Notartermin vereinbart. Die zweiwöchige Wartefrist bei Verbraucherverträgen wird nicht eingehalten. Oftmals ist der Kaufvertrag in Angebot und Annahme aufgesplittet, wobei der Käufer das Angebot abgibt und der – beim Notartermin nicht anwesende Eigentümer – es dann später in einem gesonderten Notartermin annimmt.
Beachten Sie bitte:
Es ist nicht die Aufgabe des Notars, die wirtschaftlichen Gesichtspunkte eines Grundstückskaufvertrages, die steuerlichen Folgen oder dessen Finanzierbarkeit zu prüfen. Dies ist Sache der Vertragsparteien.
Sie sollten daher die Immobilie unbedingt vor Vertragsabschluß besichtigen sowie darauf bestehen, daß Ihnen mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung der Kaufvertragsentwurf ausgehändigt wird. Falls Sie unsicher sind, sollten Sie den Kaufvertragsentwurf unbedingt vorab überprüfen sowie sich anwaltlich beraten lassen. Verlassen Sie sich nicht auf irgendwelche Versprechungen; nur was im Kaufvertrag beurkundet wurde, ist auch rechtlich bindend.